Deutsches Factoringberater Portal Stilles Factoring
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Stilles Factoring Basis für sichere Bilanz-Planung Beim stillen Factoring Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. Die Forderungsabtretung bleibt für ihn unsichtbar. Stilles Factoring stellt höhere Bonitätsanforderungen an den Factoringnehmer, da Zahlungen der Debitoren bei Fälligkeit weiterhin an den Factoringnehmer erfolgen. Es besteht ein erhöhtes Zahlungsweiterleitungsrisiko. Die Factoringgesellschaft kann keinen Kontakt zum Debitor aufnehmen, um die Forderungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Das bedeutet, dass eine Factoringgesellschaft ein stilles Factoring nur mit Firmen vereinbaren wird, die eine einwandfreie Bonität vorweisen können. Beim stillen Factoring prüft die Factoringgesellschaft die Bonität des Kunden in regelmäßigen Abständen. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Factoringkunden, wird i.d.R. eine Sicherheitsverstärkung gefordert. Die Delkredehaftung ist bei stillen Factoring oft ausgeschlossen. Bei Interesse an dieser Factoringart, bitten wir Sie uns den ausgefüllten Datenerhebungsbogen per Post oder Telefax zu übersenden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Unsere Factoringgesellschaften erstellen Ihnen gerne ein für Sie unverbindliches Angebot.
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