Online-Glossar: Aussenstände

Factoringinstitut.de| Online-Glossar: Aussenstände

Definition:

Was sind Außenstände? Aussenstände sind die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens.

Anmerkung:

    • Diese sind jedoch betriebswirtschaftlich gesehen totes Kapital, dass sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen in Liquidität umwandeln lässt.

Fehlt ein Begriff oder es hat sich ein Fehler eingeschlichen?

INVESTORA GmbH & Co. KG ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an factoringinstitut@investora.de

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA GmbH & Co. KG übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Unsere Vergütung – kostenlos:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Factoringvertrag ist Bestandteil der Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Factoringanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!

Weitere Informationen: