Factoringvertrag

Nach dem Factoringangebot und dem Beratungsgespräch folgt der Factoringvertrag.

Wir zeigen Ihnen hier die wichtigsten Vertragsinhalte die alle Factoringgesellschaften in ihren Factoringverträgen verwenden.

Der Factoringvertrag regelt zwischen Factoringgeber und Factoringnehmer die sog. “Spielregeln”.

Hierzu zählen z.B.

  • Vertragsbeginn – Vertragsende
  • Der Kaufvertrag – Fälligkeit des Kaufpreises – Höhe des Kaufpreises
  • Kaufpreisminderungen – Behandlung nicht angekaufter Forderungen
  • Behandlung der Zinsen
  • Einsichts- und Prüfungsrechte
  • Refinanzierungsklauseln und Datenschutz
  • Absicherung durch Kreditversicherungen
  • Sonstige Nebenbestimmungen

Der Factoringvertrag teilt sich in mehrere Vertragsbestandteile auf. Diese könnte sich wie folgt aufteilen:

  • Hauptvertrag
  • Ergänzenden Vertragsbestandteile wie
    • Konditionenblatt (Factoringgebühr, Delkrederezins, Prüfgebühren, Mahnkosten etc.)
    • Garantieerklärung (Factoringnehmer erklärt die grundsätzliche Richtigkeit und Korrektheit der zum Ankauf eingereichten Rechnungen)
    • Kleinforderungen (Regelungen wie bei Kleinstrechnungen verfahren wird)
    • Warenkreditversicherung (Wie die Regelung sind, wenn diese bei einer bestehenden Warenkreditversicherung [WKV] von der Factoringgesellschaft übernommen bzw. darüber die Ankäufe absichert werden)
    • Unterschriftenprobe (Wie sehen die Unterschriften der verantwortlichen Personen bei dem künftigen Zahlungsverkehr – zum vergleichem – aus.

In Verbindung mit renommierten  Factoringgesellschaften bietet FactorFinance Factoring ein umfangreiches und werthaltiges Leistungspaket zur Sicherung Ihrer Liquidität.

FactorFinance bietet Ihnen alle Factoringverfahren an:

Full-Service-Factoring | Inhouse-Factoring | Export-Factoring | Reverse-Factoring | Import-Factoring | Stilles Factoring | Echtes Factoring | Bulk-Factoring | Fälligkeits Factoring | Offenes Factoring | Handwerker Factoring

FactorFinance Factoring bietet Factoring in Deutschland | Großbritannien | Irland | Frankreich | Polen | Tschechien | Slowakei | Amerika | Kanada | Australien | Indien | Schweden | Norwegen | Niederlande | Belgien | Schweiz | Österreich | Liechtenstein | Dänemark | Finnland – weitere Länder auf Anfrage!

Weitere Informationen:

  • Factoringteam| FactoringzentraleTelefon: 02182 573 223
    E- Mail: info@factoringinstitut.de
    Kontaktdaten Factoringinstitut.de
    Qualifizierter und autorisierter Vertragspartner von Factoringgesellschaften

    Alle Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es gelten immer die Bedingungen des abgeschlossenen Factoringvertrags mit der Factoringgesellschaft.

Unsere Vergütung – kostenlos:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Vertrag wird von dem Serviceanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!