Beschreibung zum Full Service Factoring – ganz normales Factoring (Standard-Factoring) – Basis für sichere Bilanz-Planung. Wir bieten Ihnen ein kostenloses und qualifiziertes Angebot leistungsfähiger Factoringgesellschaften an.
Ganz normales Factoring bedeutet “Full Service Factoring”. Das Full-Service-Factoring Verfahren – auch Standardfactoring genannt – umfasst neben der Finanzierung die Risikoabsicherung und eine Entlastung beim Debitorenmanagement. Das bedeutet, die Factoringgesellschaft wickelt die komplette Rechnungslegung für seinen Kunden ab. Im Rahmen des Full-Service-Factoring Verfahren werden immer die Serviceaufgaben von der Factoringgesellschaft übernommen.
Factoring ermöglicht Unternehmern eine zukunftsorientierte Bilanz-Planung und den Gewinn unternehmerischen Handlungsspielraums
Interessieren Sie die anderen Factoringverfahren?
Full-Service-Factoring | Inhouse-Factoring | Export-Factoring | Reverse-Factoring | Import-Factoring | Stilles Factoring | Echtes Factoring | Bulk-Factoring | Fälligkeits Factoring | Offenes Factoring | Handwerker Factoring
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Unsere Factoringgesellschaften erstellen Ihnen gern ein qualifiziertes und auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Factoringangebot. Fordern Sie Ihr persönliches Factoringangebot im Full-Service-Factoringverfahren an!
Bitte übersenden Sie uns hierzu den Full-Service-Factoringanalysebogen ausgefüllt zurück.
Factoring ermöglicht Unternehmern eine zukunftsorientierte Bilanz-Planung und den Gewinn unternehmerischen Handlungsspielraums
Weitere Informationen:
- Das Factoringteam von Factoringinstitut.de steht für Fragen und weitere Information gern zur Verfügung
- Telefon: 02182 573 223
E- Mail: info@factoringinstitut.de
Kontaktdaten Factoringinstitut.de
Qualifizierter und autorisierter Vertragspartner von Factoringgesellschaften
Unsere Vergütung – kostenfrei!
Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Factoringvertrag ist Bestandteil der Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Factoringanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit keine zusätzliche Vergütung!