Online-Glossar: Bilanzverkürzung

FactorFinance Factoring| Online-Glossar: Bilanzverkürzung durch Factoring

Definition:

Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu.

Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel II).

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INVESTORA Corporate Finance LTD ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an service@factorfinance.de.

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA Corporate Finance LTD übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Unsere Vergütung – kostenlos:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Factoringvertrag ist Bestandteil der Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Factoringanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!

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