Online-Glossar: Factoringkunde

FactorFinance Factoring| Online-Glossar: Factoringkunde

Definition:

Der Factoring-Kunde ist der sog. Forderungsverkäufer und damit der Kunde der Factoringgesellschaft, die für ihren Factoring-Kunden die Factoringdienstleistung gegen Gebühren erbringt und die an die Kunden vom Factoringkunden gestellten Rechnungen ankauft.

Factoringkunden finden sich in allen Branchen wieder. Insbesondere in den Bereichen Industrie, Handel, Dienstleistung und auch im Handwerk.  Das Unternehmen muss über einen Mindestjahresumsatz von mehr als  100.000 Euro verfügen und über einen gewerblichen Kundenkreis verfügen. Das maximale Zahlungsziele der Kunden darf maximal 90 Tage betragen.

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INVESTORA Corporate Finance LTD ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an: service@factorfinance.de

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA Corporate Finance LTD übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Weitere Informationen:

Unsere Vergütung:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Vertrag wird von dem Serviceanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!