Online-Glossar: Factoringvertrag

FactorFinance Factoring| Online-Glossar: Factoringvertrag

Definition:

Der Factoringvertrag regelt das Factoringverfahren schen der Factoringgesellschaft und dem Factoringkunden.

Ein Factoringvertrag beinhaltet nachfolgend wichtigsten Regelungen:

  • Inhalt, Art und Güte der jeweils anzukaufenden Forderungen
  • Kundenlimite aus der einzlnen Kunden – Warenkreditversicherung
  • Debitorenkonzentrationen
  • Regelungen über die Laufzeit des Factoringvertrages
  • Die anfallende Factoringgebühr
  • Jeweilige Zinsbedingungen und deren Zinsbasis wie Euribor, Eurolibor
  • Etwaige Garantie und Sicherheitseinbehalte
  • Die Abrechnungsbedingungen
  • etc.

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INVESTORA Corporate Finance LTD ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an service@factorfinance.de.

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA Corporate Finance LTD übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Unsere Vergütung – kostenlos:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Factoringvertrag ist Bestandteil der Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Factoringanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!

Weitere Informationen: