Online-Glossar: Factoringvertrag

FactorFinance Factoring| Online-Glossar: Factoringvertrag

Definition:

Ein Factoringvertrag wird zwischen den beiden Parteien, Factoringgesellschaft und Factoringkunden abgeschlossen. Dieser Factoringvertrag kann unterschiedlich ausgestaltet und dabei individuell an die Bedürfnisse des Factoringkunden angepasst werden.

Grundsätzlich werden im Factoringvertrag zwei wesentliche Vereinbarungen festgehalten: Zum einen die Art der Forderungsabtretung und zum anderen der Leistungsumfang des Factorings.

Bei der Forderungsabtretung besteht immer die Wahl zwischen Stillen-Factoring und Offenem-Factoring. In Deutschland ist das Offene Factorings üblich.

Bei der Ausgestaltung des Vertrages in Bezug auf den Leistungsumfang des Factoringinhalte sind keine Grenzen gesetzt.

Mit dem Abschluss eines Factoringvertrages übernimmt die Factoringgesellschaft die Außenstände des Factoringkunden (Auftraggebers). Der Factoringkunde verpflichtet sich mit dem  Factoringvertrag, seine Forderungen an die Factoringgesellschaft zu verkaufen und ihr zu übertragen. Im Gegenzug dafür verpflichtet sich die Factoringgesellschaft dazu, seinem Factoringkunden die Forderungen abzukaufen und zu begleichen.

Factoringverträge sind immer längerfristige Vereinbarungen. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre mit automatischer Verlängerungsoption

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INVESTORA Corporate Finance LTD ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an service@factorfinance.de.

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA Corporate Finance LTD übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Unsere Vergütung – kostenlos:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Factoringvertrag ist Bestandteil der Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Factoringanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!

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