Online-Glossar: Forfaitierung

FactorFinance Factoring| Online-Glossar: Forfaitierung

Definition:

Forfaitierung bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Der Verkäufer haftet für den Rechtsbestand der Forderung.

Bei der unechten Forfaitierung ist ein Rückgriff dagegen nicht ausgeschlossen. Der Verkäufer der Forderung wird „Forfaitist”, der Käufer „Forfaiteur” genannt.

Der Unterschied zwischen Forfaitierung und Factoring liegt darin, dass die Forfaitierung Einzelgeschäfte mit kurz- bis mittelfristigem Zahlungsziel abdeckt,  Factoring dagegen Factoringvertrag voraussetzt, innerhalb dessen das Unternehmen verpflichtet ist, alle seine kurzfristigen Forderungen regelmäßig an die Factzoringgesellschaft zu verkaufen.

Fehlt ein Begriff oder es hat sich ein Fehler eingeschlichen?

INVESTORA Corporate Finance LTD ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an service@factorfinance.de.

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA Corporate Finance LTD übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Weitere Informationen:

Unsere Vergütung:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Vertrag wird von dem Serviceanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!