Online-Glossar: Konsignationslager

FactorFinance Factoring| Online-Glossar: Konsignationslager

Definition:

Unter einem Konsignationslager (auch KonsiLager genannt) versteht wir ein Lager, das vom Lieferanten im Unternehmen des Abnehmers (Kunden) eingerichtet und betrieben wird.

Das bedeutet:

  • Der Abnehmer (Kunde)  kann somit je nach Bedarf das “Material” aus dem Lager entnehmen.
  • Die Materialbestände verbleiben bis zur Entnahme des Abnehmers im Eigentum des Lieferanten.
  • Die Berechnung der entnommenen Ware erfolgt erst zum Zeitpunkt der sog. Entnahmemeldung des Abnehmers.
  • Der Lagerplatz wird vom Abnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt
    • Auf diesem  Lagerplatz versichert er die Lagerbestände gegen Diebstahl, Wasser und Feuer
  • Der Lieferant füllt das Lager im Rahmen der definierten Mindest- und Maximalbestände Anlieferzeitpunkt und -mengen selbständig auf.

Die Vorfteile für den Lieferanten:

  • Das Konsignationslager ist ein gesichertes Lieferkonzept und gleichzeitig ein Kundenbindungskonzept, bei dem die Kosten für die Lagerbestände vom Lieferanten übernommen werden.

Die Vorteile für den Abnehmer (Kunden):

  • Neben der permanenten Versorgungssicherheit und geringem Abwicklungsaufwand führt das Konsignationslagerkonzept zur Verringerung der Kapitalbindungskosten. Die Bezahlung des “Materials” erfolgt  erst, wie oben beschrieben, nach der Entnahme aus dem Lager erfolgt.

Angebote zur Warenfinanzierung mittels “Finetrading” können wir Ihnen jederzeit übersenden. Bitte nehmen Sie Kontakt über unsere Factoringzentrale auf.

 

Fehlt ein Begriff oder es hat sich ein Fehler eingeschlichen?

INVESTORA Corporate Finance LTD ist Verfasser des Glossars und erweitert dieses ständig. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail an service@factorfinance.de.

Haftungsausschluss:

Das Glossar, wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt und beständig erweitert. INVESTORA Corporate Finance LTD übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für seine Richtigkeit und schließt jedwede Haftung, für Schäden aus dessen Anwendung, aus. Die Definition stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar.

Gehen Sie neue Wege – sprechen Sie mit uns! Wir zeigen Ihnen die Vorteile des Factoring für Ihr Unternehmen auf. Ihren Besuch nehmen wir gerne zum Anlass für Ihr Unternehmen ein persönliches Factoringangebot zu unterbreiten. Hierzu bitten wir Sie, uns die entsprechenden Eckdaten zu übersenden.

Unsere Vergütung – kostenlos:

Die Vergütung der Factoringzentrale für den vermittelten und betreuten Factoringvertrag ist Bestandteil der Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Factoringanbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet somit FactorFinance Factoring keine zusätzliche Vergütung!

Weitere Informationen: